
Beratung zur Pflege
Pflegebedürftige Menschen haben in Deutschland ein gesetzlich garantiertes Recht auf Pflegeberatung. Dieses Anrecht ist im Sozialgesetzbuch Elftes Buch verankert. Aber auch pflegende Angehörige und ehrenamtlich Pflegende haben einen Anspruch auf Beratung.