Anerkannte Beratungsstelle mit nachgewiesener pflegefachlicher Kompetenz
Pflegeberatungseinsatz nach § 37 Abs. 3 für Pflegegeldbeziehende
Die Landesverbände der Pflegekassen haben unseren Dienst als Beratungsstelle der Pflegekassen nach § 37 Abs. 7 SGB XI anerkannt. Seit dem 01.08.2021 führen wir für Pflegegeldbeziehende kostenfrei in Dortmund die verpflichtenden Qualitätssicherungs-Beratungen durch.