Thema Pflegegeld

prima-AMBUCURA ist anerkannte Beratungsstelle der Pflegekassen nach § 37 Abs. 7 SGB XI


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Es ist offiziell – die Landesverbände der Pflegekassen haben unseren Dienst als Beratungsstelle der Pflegekassen nach § 37 Abs. 7 SGB XI anerkannt. Ab dem 01.08.2021 führen wir für Pflegegeldbeziehende kostenfrei in Dortmund die verpflichtenden Qualitätssicherungs-Beratungen durch.

Pflegebedürftige, die Pflegegeld beziehen sind verpflichtet eine Beratung in der eigenen Häuslichkeit durch einen zugelassenen Pflegedienst, durch eine von den Landesverbänden der Pflegekassen nach Absatz 7 anerkannte Beratungsstelle mit nachgewiesener pflegefachlicher Kompetenz oder, sofern dies durch einen zugelassenen Pflegedienst vor Ort oder eine von den Landesverbänden der Pflegekassen anerkannte Beratungsstelle mit nachgewiesener pflegefachlicher Kompetenz nicht gewährleistet werden kann, durch eine von der Pflegekasse beauftragte, jedoch von ihr nicht beschäftigte Pflegefachkraft abzurufen. Die Beratung dient der Sicherung der Qualität der häuslichen Pflege und der regelmäßigen Hilfestellung und praktischen pflegefachlichen Unterstützung der häuslich Pflegenden.

Werden diese Beratungen nicht regelmäßig in Anspruch genommen, hat die Pflegekasse das Recht, das Pflegegeld zu kürzen oder komplett zu streichen.

Wie oft muss der Beratungseinsatz abgerufen werden?

Beratungseinsatz bei Pflegegrad 1: nicht vorgeschrieben, jedoch empfohlen 1 x pro Halbjahr
Beratungseinsatz bei Pflegegrad 2: 1 x pro Halbjahr
Beratungseinsatz bei Pflegegrad 3: 1 x pro Halbjahr
Beratungseinsatz bei Pflegegrad 4: 1 x pro Vierteljahr
Beratungseinsatz bei Pflegegrad 5: 1 x pro Vierteljahr

Die Beratungseinsätze zur Qualitätssicherung sind für die Pflegebedürftigen kostenfrei.

HOTLINE 02 31 96 98 73 01

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